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Schadenersatzanspruch: Schaden und Kausalität müssen von Betroffenen bewiesen werden

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2022/22Dako 2022, 44 - 45 Heft 2 v. 1.4.2022

Schadenersatzanspruch: Schaden und Kausalität müssen von Betroffenen bewiesen werden. Art 82 DSGVO normiert nur eine Beweislastumkehr in Bezug auf das Verschulden.

6 Ob 217/19h

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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