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Geldstrafe wegen mangelnder Zusammenarbeit mit DSB

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2022/23Dako 2022, 45 Heft 2 v. 1.4.2022

Geldstrafe wegen mangelnder Zusammenarbeit mit DSB. Art 31 DSGVO verpflichtet Verantwortliche und Auftragsverarbeiter auf Anfrage mit Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten. Wird diese Pflicht verletzt, kann eine Strafe verhängt werden.

2020-0.582.166 (DSB-D550.215)

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