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Auskunft über dynamische IP-Adressen zur Rechtsverfolgung

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2022/20Dako 2022, 42 - 43 Heft 2 v. 1.4.2022

Auskunft über dynamische IP-Adressen zur Rechtsverfolgung. Die Speicherung von IP-Adressen, um sie in Gerichtsverfahren zu verwenden, stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Soweit IP-Adressen verarbeitet werden, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen, kann dies aufgrund berechtigter Interessen zulässig sein. Damit Internetprovider die Identität der Inhaber von IP-Adressen offenbaren dürfen, braucht es eine nationale Rechtsgrundlage. Die DSGVO steht einer solchen Rechtsgrundlage nicht entgegen.

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