Geheimhaltung. Die Mitteilung der Baubehörde über die widmungswidrige Verwendung und der Auftrag zur Beseitigung an alle Miteigentümer einer WEG-Anlage und nicht nur den Eigentümer der betroffenen Einheit ist überschießend.
W245 2234458-1
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

