Im Vorfeld von Unternehmenstransaktionen sind üblicherweise vom Target (das im Rahmen der Transaktion zu erwerbende Unternehmen) für die Kaufpreis- und Risikoprüfung durch den potenziellen Erwerber Daten offenzulegen, die dem Datenschutzrecht unterliegen können. Begegnet wird dem oft, va in der frühen Transaktionsphase, mit Anonymisierung. Warum dabei Vorsicht geboten ist, zeigt dieser Beitrag.

