In einer viel beachteten - nicht rk - E sprach die DSB aus: Google Analytics kann nicht in Einklang mit der DSGVO genutzt werden. (FN ) Dieser Beitrag setzt sich mit den unterschiedlichen Themenbereichen auseinander, die die DSB zu dieser E bewogen haben. Weiters skizziert er datenschutzrechtlich zulässige Möglichkeiten des Besuchertrackings.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

