Rechtmäßigkeit von Videoüberwachung aufgrund berechtigter Interessen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund berechtigter Interessen ist auch für Videoüberwachung keine Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich. Schutz von Gesundheit, Leben und Eigentum stellen grundsätzlich berechtigte Interessen dar.
C-708/18Asociaţia

