vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Videoüberwachung muss verhältnismäßig sein

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2021/10Dako 2021, 19 - 20 Heft 1 v. 3.2.2021

Videoüberwachung muss verhältnismäßig sein. Es besteht kein berechtigtes Interesse daran, den Zugangsweg zum Garten des Nachbarn oder Teile des Nachbargartens zu überwachen. Solche Videoüberwachungen verletzen Geheimhaltungsinteressen. Physische Blenden könnten Überwachungsdruck verhindern.

6 Ob 150/19f

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!