Darf ich auf meinem Unternehmens-Event fotografieren (lassen)?
Im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgebots ist hier zu unterscheiden:
Das Fotografieren oder Filmen der Veranstaltung an sich, ohne besondere Personen hervorzuheben, liegt nach gängiger Praxis - Rsp gibt es dazu noch keine - im berechtigten Dokumentationsinteresse des

