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Ein Organ der Rechtspflege hat in einem Unterhaltsverfahren personenbezogene Daten, insb meine Haupt- und Nebeneinkünfte, nicht nur den Verfahrensbeteiligten, sondern auch Nichtbeteiligten zur Kenntnis gebracht. Daraus könnte mir ein empfindlicher Schaden entstehen. Wie kann ich gegen die an sich unabhängige Justiz vorgehen?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzErnst M. WeissDako 2019/19Dako 2019, 21 Heft 1 v. 4.2.2019

Die Gerichtsbarkeit als dritte Staatsgewalt verwendet in Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben naturgemäß laufend personenbezogene Daten, darunter auch besonders schutzwürdige Daten, ja muss diese verwenden.

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