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Ich führe eine GmbH, also eine juristische Person, die Pächterin einer Liegenschaft ist, welche einem Speditionsgewerbe als Betriebsstätte dient. Nun werden wir von einem Nachbargrundstück aus mittels einer Videokamera ständig beobachtet. Können wir klagen?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzErnst M. WeissDako 2019/18Dako 2019, 20 Heft 1 v. 4.2.2019

Ja, eine Klage auf Unterlassung und Beseitigung wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist möglich. Nach der Rsp ist einem Liegenschaftseigentümer ein Klagerecht auch primär im Interesse der Nutzer (wie Mieter oder hier Dienstnehmer) der Liegenschaft eingeräumt.

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