vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitnehmerveranlagung

beachtenAufsatzHans-Georg GoertzDAG 2018/40DAG 2018, 96 Heft 4 v. 13.7.2018

Wenn der Steuerpflichtige keine Arbeitnehmerveranlagung einreicht (innerhalb von bis zu fünf Jahren), führt das Finanzamt seit 2017 eine automatische Arbeitnehmerveranlagung durch. Wie der Ablauf im Detail ist, fasst der Beitrag zusammen.

Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!