Der Beitrag beschäftigt sich mit Arzthaftung bei fehlender oder mangelhafter Aufklärung des Patienten, der Rechtsnatur des Behandlungsvertrags und dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Rechts- und medizinethische Überlegungen zur Selbstbestimmung des Patienten und die Mitwirkungspflicht des Versicherten kollidieren mit der Verantwortung des Einzelnen und den Interessen der Versichertengemeinschaft. Eine zentrale Rolle spielt das Sachverständigengutachten. Praxisbezogene Beispiele zur Thematik aus Judikatur und Lehre verdeutlichen die Überlegungen.

