Eine Fehldiagnose suspekter bzw pathologischer CTGs bei vorzeitigen Wehen in der Schwangerschaftswoche (SSW) 36 bis 37 und falsche geburtshilfliche Betreuung führten zum intrauterinen Fruchttod. Der Obduktionsbefund zeigte zweit- bis drittgradige Mazeration der inneren Organe. Die Eltern klagten die Fehlbehandlung und erlittenen psychischen Schmerzen ein. Diese wurden letztlich im OGH-Verfahren zuerkannt. Der Beitrag fasst die medizinischen Grundlagen und die Ausführungen des OGH zusammen.

