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Begutachtung der Dauerfolgen nach Schädel-Hirn-Trauma (SHT) und OPS

gewusst wieAufsatzAndreas SteinbauerDAG 2017/53DAG 2017, 112 - 114 Heft 5 v. 21.9.2017

Die bleibenden Folgen einer Schädel-Hirn-Verletzung stehen in direktem Zusammenhang mit der Schwere der primären Schädigung. Erst nach Abschluss einer kontinuierlichen Rehabilitation über rund 24 Monate ist eine gutachterliche Beurteilung der verbliebenen Fähigkeiten - Arbeitsfähigkeit, Dauerrente, persönlichen Selbständigkeit oder Pflegebedarf - möglich. Welche gutachterlichen Kriterien und Befunde zur Beurteilung maßgeblich sind, fasst der Beitrag zusammen.

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