Die bleibenden Folgen einer Schädel-Hirn-Verletzung stehen in direktem Zusammenhang mit der Schwere der primären Schädigung. Erst nach Abschluss einer kontinuierlichen Rehabilitation über rund 24 Monate ist eine gutachterliche Beurteilung der verbliebenen Fähigkeiten - Arbeitsfähigkeit, Dauerrente, persönlichen Selbständigkeit oder Pflegebedarf - möglich. Welche gutachterlichen Kriterien und Befunde zur Beurteilung maßgeblich sind, fasst der Beitrag zusammen.

