Anfang des Jahres ist das erste Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz kundgemacht worden (BGBl I 2008/2); es tritt in weiten Teilen mit 1. Jänner 2008 in Kraft. Nachfolgend werden die aus Sicht des Finanzmarktaufsichtsrechts relevanten Neuerungen dargestellt und ihre Auswirkungen erörtert1).
1. Neuerungen durch die Verfassungsreform 2008