Der Ministerialentwurf betrifft schwerpunktmäßig das InvFG. Die Änderungen dienen zum Teil der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie zur Interpretation bestimmter Definitionen der OGAW-RL (DRL)1) unter Berücksichtigung der CESR Guidelines CESR/04-434b und CESR/06-120b. Weitere, bedeutsame Änderungen sollen die „Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Investmentfonds gegenüber den anderen Mitbewerbern im EWR“ verbessern2). Darüber hinaus sollen einige legistische Anpassungen bzw Klarstellungen vorgenommen werden. Im Zuge dessen sollen auch bestimmte Vorschriften im ImmoInvFG und KMG novelliert werden. In Übereinstimmung mit Art 13 Abs 1 Unterabs 2 DRL soll ein Großteil der Bestimmungen der Novelle mit 23. 7. 2008 in Kraft treten3).