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Bundes-Behindertengleichstellungs-BegleitG

In aller KürzeZak 2006/214Zak 2006, 122 Heft 7 v. 18.4.2006

Am 6. 4. 2006 hat die RV zum Bundes-Behindertengleichstellungs-BegleitG den Ministerrat passiert, mit der ua die Eignungsvoraussetzungen für die Richter- und Rechtspflegerausbildung in § 2 RDG bzw § 24 RpflG umformuliert werden sollen. Dies soll insb Blinden und Gehörlosen ermöglichen, Richter oder Rechtspfleger zu werden.

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