Ebenfalls am 6. 4. 2006 hat der Ministerrat die RV zum Deregulierungsgesetz 2006 (DRG 2006) beschlossen. Mit diesem Vorschlag sollen zahlreiche Gesetze, Gesetzesbestimmungen und Verordnungen aus allen Rechtsgebieten, die als nicht mehr erforderlich angesehen werden, ersatzlos aufgehoben werden. Im Zivilrecht betroffen sind die §§ 357, 359, 360, 1122 bis 1150 und 1474 ABGB, die seit der Aufhebung der Untertänigkeitsverhältnisse im Jahr 1848 gegenstandslos sind. Weiters entfällt die Möglichkeit der Neufestsetzung der Richtwerte (§§ 6 ff RichtWG; die Wertsicherung über den VPI bleibt natürlich erhalten). Eine Aufhebung des USchG ist - anders als im ME (siehe Zak 2006/79) - nicht mehr vorgesehen.