vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BUAG-Urlaubsersatzleistung - Übergangsregelung

In aller KürzeARD 6406/2/2014 Heft 6406 v. 17.7.2014

BUAG-Urlaubsersatzleistung - Übergangsregelung für Austritte zwischen 1. 7. 2014 und 31. 10. 2014: Haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis in dem eben genannten Zeitraum endet, offene Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2011 und davor, so können sie einen Antrag auf Urlaubsersatzleistung stellen. Die Ansprüche werden in diesen Fällen am 10. 11. ausgezahlt, der SV-Zeitraum beginnt mit 1. 11. 2014. Der Arbeitnehmer darf während des Auszahlungszeitraumes nicht in einem BUAG-pflichtigen Betrieb beschäftigt sein. Diese Information auf der BUAK-Homepage (www.buak.at ) bezieht sich auf die mit BGBl I 2013/137, ARD 6345/1/2013, erfolgte Neuregelung der Urlaubsersatzleistung im BUAG und die nun einige Änderungen und Klarstellungen dazu enthaltende und demnächst in Kraft tretende BUAG-Novelle (zur Regierungsvorlage siehe ARD 6402/19/2014).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte