Mit dem kürzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (SpBegrG, BGBl I 2013/46) sollen entstandene Schieflagen im Zusammenhang mit Sonderpensionen beseitigt und die Finanzierung von Pensionsleistungen nachhaltig gesichert werden. In erster Linie sollen Pensionssysteme durch Anpassung des Leistungsniveaus und der Anspruchsvoraussetzungen harmonisiert werden und Spitzenpensionen begrenzt werden. Mit dem SpBegrG werden ua folgende Gesetze geändert: Bezügegesetz, Bundesbahngesetz, Arbeiterkammergesetz, Wirtschaftskammergesetz, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, Ziviltechnikerkammergesetz, Ärztegesetz, ORF-Gesetz.