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Bindungswirkung von Strafurteilen auf arbeitsgerichtliche Verfahren

ARD 5315/30/2002 Heft 5315 v. 14.6.2002

( § 191 Abs 1, § 188 ZPO, § 153 StGB ) Die Bindungswirkung eines verurteilenden Strafurteils wegen Untreue eines Arbeitnehmers erstreckt sich für ein arbeitsgerichtliches Verfahren hinsichtlich der Schadenshöhe nicht auf die die Wertgrenze übersteigenden Beträge.

OLG Wien 21.06.2000, 9 Ra 147/00d, Revisionsrekurs unzulässig

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