Der Entwurf eines Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetzes, dessen Gesetzwerdung abzuwarten bleibt, sieht im AVRAG durch Einfügung von neuen Paragraphen (§§ 11 bis 15) Regelungen zur Inanspruchnahme von Bildungskarenz und Freistellung sowie für ein Solidaritätsprämienmodell und einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit von Gleitpensionisten ab 1. 1. 1998 vor:
"Bildungskarenz