Die Neuregelung der Wochenfreizeit (§ 19 KJBG) im Rahmen der Umsetzung der Richtline 94/33/EG des Rates v. 22. 6. 1994 über den Jugendarbeitsschutz hat in einigen Branchen, insbesondere bei der Verarbeitung frischer Lebensmittel zu Problemen geführt. Ein Initiativantrag zur Änderung des KJBG, dessen Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung abzuwarten bleibt, sieht daher unter Ausnutzung der Spielräume der Richtlinie 94/33/EG und unter Wahrung der Interessen der Jugendlichen ab 1. 10. 1997 vor, dass Abweichungen von der Wochenfreizeit im Ausmaß von 2 Kalendertagen unter bestimmten Voraussetzungen durch Kollektivvertrag möglich sein sollen, weil dieser die besonderen Bedingungen der einzelnen Branchen am besten beurteilen kann.