Eine vom Finanzausschuss v. 24. 9. 1997 beschlossene Änderung des EStG, deren Gesetzwerdung durch weitere parlamentarische Behandlung abzuwarten bleibt, sieht vor, dass aus budgetären und verwaltungsökonomischen Gründen auch im Jahr 1998 - wie schon im zweiten Halbjahr 1996 und im Jahr 1997 - keine Freibetragsbescheide ausgestellt werden. Für die Steuerpflichtigen bedeutet dies, dass sie Sonderausgaben auch 1998 nur im Nachhinein, im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung, geltend machen können.