Im Rahmen seines Praktikums am BFG hatte der Autor die Gelegenheit, sich mit der Fragestellung auseinanderzusetzen, ob deutsche Ruhebezüge einer gesetzlichen Altersvorsorge, einer öffentlich-rechtlichen Vorsorgekasse und einer Betriebsrente in voller Höhe der österreichischen Besteuerung unterliegen. In diesem Zusammenhang sind unterschiedliche rechtliche Problemstellungen in den Blick zu nehmen, vor allem wenn bereits die jeweiligen Beitragszahlungen im Ausland steuerpflichtig waren. Die verschiedenen Sachverhaltskonstellationen werden in diesem Beitrag näher beleuchtet.

