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Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG, Aufhebungsbescheid nach § 299 BAO

SteuerrechtAufsatzMichaela SchmutzerBFGjournal 2020, 135 - 140 Heft 3 v. 15.3.2020

§ 299 BAO betrifft nicht nur Abgabenbescheide, sondern alle Bescheidarten, daher kann auch ein Bescheid über die Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG aufgehoben werden, so sich bei näherer Überprüfung herausstellt, dass die Selbstanzeige keine strafaufhebende Wirkung erzielen kann.

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