Die von der Schweizer Zahlstelle in Abzug zu bringende Verrechnungssteuer führt nicht zur Steuerfreiheit der Schweizer Kapitaleinkünfte bei einem in Österreich ansässigen Abgabepflichtigen.
Schlagwörter:
Abgabenhinterziehung; Nichterklärung; Kapitaleinkünfte; Schweizer

