( BewG § 4 ) Ist der Erwerb von Genussrechten gemäß § 174 AktG in Form von Renditenbrief en nicht von (aufschiebenden) Bedingungen abhängig gemacht worden, steht § 4 BewG 1955 der Erfassung dieser Rechte als Besitzposten im Zeitpunkt des Erwerbes bei den Genussberechtigten auch dann nicht entgegen, wenn das Forderungsrecht daraus noch nicht entstanden ist. VwGH 96/14/0027 und VwGH 96/14/0032 v. 25.02.1997. (Beschwerden abgewiesen)