( BAO § 294 ) Bezüglich der Zurücknahme eines Nachsichtsbescheides stellt der Widerrufsgrund der irreführend en Angaben darauf ab, ob im Zeitpunkt der Nachsichtsgewährung das Vorliegen der Voraussetzungen hiefür nur wegen der - durch die Irreführung bewirkten - unrichtigen Vorstellungen der Behörde angenommen worden ist. Unwesentlich ist die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen im Zeitraum nach Erlassung des Nachsichtsbescheides. VwGH 95/15/0091 v. 20.02. 1997. (Beschwerde abgewiesen)