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Beweisschwierigkeiten im Schadenersatzrecht1)1)Der Aufsatz ist die schriftliche Fassung eines Vortrags, den ich im Juni 2021 in Karlsbad/Karlovy Vary im Rahmen der 28. Karlsbader Juristentage (KJT) halten hätte sollen. Leider mussten die KJT auch 2021 wegen Corona abgesagt werden. Der Aufsatz wurde bereits im offiziellen Tagungsband der KJT in tschechischer und deutscher Sprache veröffentlicht. Ich bedanke mich bei den Veranstaltern der KJT, namentlich bei Herrn Dr. Vladimir Zoufaly und bei Mgr. Michal Vávra für die freundliche Erlaubnis, den Aufsatz in der RZ zu veröffentlichen. Bei den KJT handelt es sich um eine traditionelle und hochkarätige internationale Veranstaltung, die jährlich stattfindet und bei der auch österreichischen Richter als Teilnehmer herzlich willkommen sind.

WissenschaftHon.-Prof. PD Dr. Jürgen C. T. RassiRZ 2021, 179 Heft 9 v. 15.9.2021

1. Einleitung

1.1 Die Auseinandersetzung mit den Fragen zu Beweisproblemen und mit den diversen Lösungsansätzen zur Überwindung eines Beweisnotstands2)2)Fasching, Lehrbuch2 Rz 893. Synonym zum Beweisnotstand werden auch die Begriffe von "unverschuldeten Beweisschwierigkeiten" (zB 2 Ob 35/16k) oder von einer "Beweisnot" (zB 9 Ob 12/05p) verwendet. im Prozess nimmt seit jeher einen zentralen Stellenwert in der wissenschaftlichen Diskussion ein3)3)Nur beispielsweise sind hervorzuheben: Beckhaus, Die Bewältigung von Informationsdefiziten bei der Sachverhaltsaufklärung (2010); Gomille, Informationsproblem und Wahrheitspflicht (2016); Heß, Wahrheits- und Aufklärungspflicht im Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess (2006); von Hippel, Wahrheitspflicht und Aufklärungspflicht der Parteien im Zivilprozess (1939); Kodek, Die Verwertung rechtswidriger Tonbandaufnahmen und Abhörergebnisse im Zivilverfahren, ÖJZ 2001, 281 und 334; Lüderitz, Ausforschungsverbot und Auskunftsanspruch bei Verfolgung privater Rechte (1996); Peters, Ausforschungsbeweis im Zivilprozess (1966); Prölss, Beweiserleichterungen im Schadenersatzprozess (1966); Prütting, Gegenwartsprobleme der Beweislast (1983); Rassi, Kooperation und Geheimnisschutz bei Beweisschwierigkeiten im Zivilprozess (2020); Stürner, Die Aufklärungspflicht der Parteien des Zivilprozesses (1976). und ist Thema zahlreicher höchstgerichtlicher Entscheidungen. Das liegt auch daran, dass hier die Verzahnung des materiellen Rechts mit dem Verfahrensrecht besonders deutlich wird. Es ist nämlich zu prüfen, wie die Beweislast, die nach überwiegender Auffassung dem materiellen Recht zugeordnet wird, im Verfahren erfüllt werden kann. Im Prozess soll tunlichst vermieden werden, dass die Durchsetzung von materiellrechtlichen Ansprüchen (nur) an unverschuldeten Beweisschwierigkeiten des Berechtigten scheitert.

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