Kein anderes Thema beschäftigt die richterlichen Standesvertretungen in den letzten Jahren so beständig wie "Justiz 3.0". Zu Recht. Denn die (rein) digitale Aktenführung bedeutet eine nachhaltige Veränderung der Arbeitsabläufe in der Justiz. Es lohnt sich daher, dieser Umstellung großes Augenmerk zu widmen.