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Beweis dauerhafter Invalidität

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6532/19/2017 Heft 6532 v. 19.1.2017

ASVG: § 254 Abs 1 Z 1

OGH 11. 11. 2016, 10 ObS 107/16g

Vorliegen dauerhafter Invalidität

Für Versicherte im Anwendungsbereich des SRÄG 2012 besteht ein Anspruch auf Invaliditätspension - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - nur mehr dann, wenn Invalidität (§ 255 ASVG) aufgrund des körperlichen oder geistigen Zustands voraussichtlich dauerhaft vorliegt (§ 254 Abs 1 Z 1 ASVG idF SRÄG 2012) und berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nicht

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