ASVG: § 253e (idF vor dem SRÄG 2012)
OGH 13. 09. 2016, 10 ObS 105/16p
Nach ständiger Rechtsprechung führt der Wechsel eines qualifizierten Arbeiters in eine Angestelltentätigkeit zu keinem Verlust des Berufsschutzes, sofern der neue Beruf eine ausreichende Nahebeziehung zum bisher ausgeübten Beruf aufweist (vgl OGH 30. 10. 2001, 10 ObS 344/01p, ARD 5364/34/2002). Für einen Kfz-Mechaniker wurde es als zumutbar erachtet, sich einfache kaufmännische Fähigkeiten anzueignen, um - ausgehend von dem von ihm erlernten Beruf - als Autoverkäufer tätig zu sein; eine entsprechende Nahebeziehung der Tätigkeit eines Autoverkäufers zum Lehrberuf eines Kraftfahrzeugmechanikers wurde darin mit der Begründung bejaht, dass es sich beim Verweisungsberuf um eine spezialisierte Form des erlernten Berufs handelt (vgl OGH 24. 10. 2000, 10 ObS 304/00d, ARD 5215/23/2001).