Der seit dem Betriebsübergang verstrichenen Zeit kommt Indizwirkung zu. Eine Klage auf Feststellung eines bereits beendeten privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses ist zulässig.
Der seit dem Betriebsübergang verstrichenen Zeit kommt Indizwirkung zu. Eine Klage auf Feststellung eines bereits beendeten privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses ist zulässig.