Die Überlassung einer Dienstwohnung wird nicht nur durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sondern auch durch Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber bei Betriebsübergang beendet.
Die Überlassung einer Dienstwohnung wird nicht nur durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sondern auch durch Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber bei Betriebsübergang beendet.