( ArbVG § 2 Abs 2 Z 3, § 3 Abs 1, § 8 Z 2, BPG § 18 ) Bei Verschmelzung zweier Unternehmen kann in die Rechte auf Grund einer kollektivvertraglichen Betriebspensionsregelung des übergebenden Unternehmens auch durch einen auf das fusionierte Unternehmen anzuwendenden Kollektivvertrag nicht eingegriffen werden.
OGH 8 Ob A 150/97k v. 26.02.1998