( BPG § 7 ) Anwartschaften aus einer dem BPG entsprechenden Pensionszusage werden auch dann erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer berechtigt vorzeitig austritt.
OLG Wien 9 Ra 324/97a v. 23.01.1998
( BPG § 7 ) Anwartschaften aus einer dem BPG entsprechenden Pensionszusage werden auch dann erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer berechtigt vorzeitig austritt.
OLG Wien 9 Ra 324/97a v. 23.01.1998