( ArbVG § 2 Abs 2 Z 3 ) Ein Anspruch auf eine Haushaltszulage zu einer kollektivvertraglichen Betriebspension kann auch für bereits in Pension befindliche Arbeitnehmer durch die KV-Partner wieder beseitigt werden; dies auch dann, wenn gleichzeitig eine Kinderzulage vereinbart wurde.
OGH 9 Ob A 255/97h v. 22.10.1997