( ASVG § 14, § 273, AngG § 1 ) Ob ein Vertragsangestellter Berufsschutz als Angestellter genießt oder ob seine Verweisbarkeit nach der eines Arbeiters zu beurteilen ist, hängt davon ab, ob bei seiner tatsächlichen Tätigkeit Arbeiter- oder Angestelltentätigkeiten im Vordergrund standen.
OGH 10 Ob S 84/99x v. 04.05.1999