( ASVG § 255 Abs 2 ) Fehlen einem Arbeiter, der zu einem Spezialisten in einem Teilgebiet eines Lehrberufes herangebildet wurde, wesentliche Kenntnisse und Fähigkeiten, die für diesen Lehrberuf üblicherweise erwartet werden, übt er keinen angelernten Beruf aus.
OGH 10 Ob S 84/99x v. 04.05.1999