§ 273 ASVG - Ein Kfz-Mechanikermeister, der höhere, nichtkaufmännische Dienste sowie darüber hinaus auch teilweise kaufmännische Tätigkeiten verrichtete, ist als Angestellter iSd § 1 Abs 1 AngG anzusehen. Hat er in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag überwiegend Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung der Angestellten erworben, ist er unbestritten gemäß § 245 Abs 3 ASVG zur Pensionsversicherung der Angestellten leistungszugehörig.