§ 273 ASVG - Ein gelernter Fleischer, der zuletzt fast 10 Jahre als Außendienstmitarbeiter im Angestelltenverhältnis tätig war und aufgrund seines Leistungskalküls diese Außendiensttätigkeit nicht mehr ausüben kann, kann auf kaufmännische Tätigkeiten im Innendienst verwiesen werden. Für die Frage der Verweisbarkeit nach § 273 ASVG ist die von ihm zuletzt nicht nur vorübergehend ausgeübte kaufmännische Angestelltentätigkeit maßgebend und hat seine Arbeitertätigkeit als Fleischer außer Betracht zu bleiben.