§ 273 Abs 2, § 255 Abs 4 ASVG - Bei der Beurteilung der Verweisbarkeit iSd § 273 Abs 2 ASVG iVm § 255 Abs 4 ASVG kommt es ua auch darauf an, mit welchem Maß an Verantwortung eine Tätigkeit verbunden war. Wurde die bisherige Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich durchgeführt, ist eine Verweisung auf eine deutlich untergeordnete, nur nach Weisungen und Vorgaben zu verrichtende Tätigkeit nicht zumutbar (vgl OGH 13. 6. 2005, 10 ObS 181/03w, ARD 5634/8/2005). Gewisse Einbußen an Entlohnung und sozialem Prestige muss ein Versicherter aber auch im Rahmen der Verweisung nach § 273 Abs 2 ASVG iVm § 255 Abs 4 ASVG hinnehmen. Die Einstufung einer Tätigkeit in einem Kollektivvertrag bildet dabei einen Anhaltspunkt für die Einschätzung des sozialen Wertes.