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Berufsfortbildungskurse steuerbefreit?

SteuerrechtSen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornRdW 2016/525RdW 2016, 718 Heft 10 v. 17.10.2016

Die Umsatzsteuerbefreiung für berufsbezogene Unterrichtsleistungen hängt unionsrechtlich von der Zielsetzung der Bildungseinrichtungen ab, nicht aber von der einer öffentlichen Einrichtungen vergleichbaren Tätigkeit.

​​ 1. Durchführungsverordnungen nach Art 291 Abs 2 AEUV

Art 291 Abs 2 und Abs 4 AEUV lauten:

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