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Belastungsprozentsatz für Insolvenz-Ausfallgeld

Lohnsteuer und AbgabenARD 4853/36/97 Heft 4853 v. 15.7.1997

( EStG § 67 Abs 8, ABGB § 1380 ) Nachzahlungen aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds nach einem Ausgleich des Arbeitgebers sind als Vergleichssumme mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern ohne Rücksicht darauf, ob sie als Sonderzahlungsanteile oder als laufendes Entgelt zu betrachten sind.

OGH 8 Ob S 120/97y v. 23.05.1997

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