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Befristung - Schwangerschaft

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 4infas 2011, 10 Heft 1 v. 1.1.2011

Wird ein Arbeitsverhältnis nur auf Probe und nicht zur Erprobung befristet abgeschlossen, greift die Ablaufhemmung der Befristung des § 10a MSchG ein. Das Arbeitsverhältnis ist bis zum Beginn des Mutterschutzes fortzusetzen.

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