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Befristetes Arbeitsverhältnis - Schwangerschaft

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 150 Heft 3 v. 15.3.1997

§ 10a MSchG

1. Der Ablauf eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses wird von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn des Beschäftigungsverbotes gehemmt, es sei denn, dass die Befristung aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgt oder gesetzlich vorgesehen ist.

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