§ 12 Abs 1 APSG
§ 105 Abs 3 lit h ArbVG
Der besondere Kündigungsschutz von Präsenzdienern beginnt erst mit der Zustellung des Einberufungsbefehls und nicht schon mit der Zustellung eines sogenannten „Bereitstellungsscheines“.
OGH 18.01.1996, 8 Ob S 5/96