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Bauwesenversicherung; Schutzumfang

RechtsprechungZivilrechtbbl 2026/125bbl 2026, 159 Heft 4 v. 4.8.2026

Art 13 BW 1/75

Die Bauwesenversicherung hat nicht den Zweck, den Unternehmer vor den Folgen eines Leistungsmangels zu sichern. Baumängel zählen daher nicht zu den versicherten Gefahren der bauunternehmerischen Leistung.

OGH, 25.02.2026, 7 Ob 153/25p

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